Ergebnisse der Arbeitsgruppen
Pressereaktionen
Rückblick von Stüer in DVBl
Eröffungsansprache
für den 13. Deutschen Verwaltungsrichtertag am 9. Mai 2001 in München
Von ROVG Hans-Jörg Lieberoth-Leden, Vorsitzender des BDVR
Zur Eröffnung des 13. Deutschen Verwaltungsrichtertages heiße ich Sie alle sehr herzlich hier in München willkommen. Wer die aktuellen politischen
Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate unbefangen betrachtet, wird an der weiter gewachsenen Bedeutung Europas und dem erheblichen Einfluss der Europäischen Union auf die Mitgliedsstaaten kaum vorbeikommen. In
vielfältiger Weise ist heute in Europa das Leben über nationale Grenzen hinweg miteinander verbunden. Die zu Anfang des kommenden Jahres bevorstehende Einführung einer gemeinsamen Währung in einem Teil der
Europäischen Union ist dafür ein sinnfälliges Zeichen. Dies gilt aber auch und in besonderer Weise für das Recht. Die nationalen Rechtsordnungen sind einem ständigen intensiven Einfluss seitens des europäischen
Rechts ausgesetzt. Dies ist gerade in der jüngsten Vergangenheit auch dem einfachen Bürger wieder sehr deutlich gemacht worden. Zentrale Fragen bei der Bekämpfung der Rinderkrankheit BSE und der Maul- und
Klauenseuche sind nicht – und konnten wegen der rechtlichen Verflochtenheiten auch nicht mehr - im nationalen Rahmen, sondern nur noch auf europäischer Ebene entschieden worden. Die Diskussion um Zu- bzw.
Einwanderung nach Deutschland kann sinnvoll nicht allein im nationalen Rahmen, sondern nur unter Einbeziehung der europäischen Dimension des Problems geführt werden. Dies betrifft nicht nur die im politischen Raum
in Deutschland diskutierte heikle Frage, ob und wie in Bezug auf Migrationsströme eine gerechte Lastenverteilung in der Europäischen Union sichergestellt werden kann, sondern auch die Frage einer Annäherung und
Vereinheitlichung von Rechts- und Verfahrensstandards. Dazu liegt der rechtspolitisch brisante Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zuerkennung
oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft auf dem Tisch. Über diesen Vorschlag wird gerade aus deutscher Sicht - und auch aus Sicht der Verwaltungsgerichtsbarkeit - noch sehr intensiv und sorgfältig zu diskutieren
sein. Der gerichtliche Alltag der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist stark europarechtlich geprägt, auch wenn dies vielleicht nicht immer ganz deutlich wird. Nicht nur, aber insbesondere in Asylverfahren spielen
europäische Rechtsnormen und die Entscheidungen europäischer Gerichte eine immer wesentlichere Rolle. Zum Beispiel ist die Europäische Menschenrechtskonvention in nahezu allen Asylverfahren von rechtlicher Relevanz
– und sei es nur als Folie im Hintergrund, an der sich nationale Rechtsstandards messen lassen müssen. Der Verwaltungsrichtertag wird sich deshalb auch diesmal wieder mit europarechtlichen und -politischen
Fragestellungen beschäftigen. Viele rechtliche Fragen lassen sich nicht ohne die Einbeziehung einer politischen Dimension diskutieren. Recht ist nicht unpolitisch und kann es in einem demokratischen Rechtsstaat auch
überhaupt nicht sein. Die außer Frage stehende Bindung des Richters allein an Recht und Gesetz entbindet Richterinnen und Richter nicht von der Notwendigkeit, sich auch über die politische Dimension von Rechtsnormen
und rechtlichen Fragestellungen Gedanken zu machen. Die Beschäftigung allein mit rechtlichen Fachfragen greift zu kurz. Eine solche politische für die Europäische Union bedeutsame Dimension soll im Rahmen des
Festvortrages näher beleuchtet werden. Als Festredner dieses Verwaltungsrichtertages begrüße ich sehr herzlich Prof. Alfred Grosser aus Paris. Wir haben Sie, sehr geehrter Herr Prof. Grosser, angesprochen,
einen Vortrag vor Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu halten, gerade weil Sie weder Jurist noch Politiker, sondern von Hause aus Politologe sind. Sie sind ein hervorragender Kenner der
Verhältnisse in Deutschland und des in Europa wichtigen deutsch-französischen Verhältnisses. Dass dieses Verhältnis und das damit zusammenhängende jeweilige Selbstverständnis nicht immer einfach und konfliktfrei
ist, zeigt ganz aktuell der jüngste Leitantrag für den nächsten SPD-Parteitag, der zumindest in der Öffentlichkeit dahingehend verstanden worden ist, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder Deutschlands traditionelle
Zurückhaltung in der Europäischen Union gerne aufgeben möchte. Wir sind deshalb sehr gespannt auf Ihre Ausführungen. Als Vertreter des gastgebenden Landes begrüße ich sehr herzlich den Bayerischen Staatsminister
des Innern, Herrn Dr. Günther Beckstein. Dem Land Bayern und vor allem Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Beckstein, gilt unser herzlicher Dank, für die großzügige Unterstützung, die wir von Anfang an durch das
Land Bayern und Sie persönlich erfahren haben bei dem Vorhaben, einen Verwaltungsrichtertag in München durchzuführen. Die heute stattfindende Innenministerkonferenz hätte fast ihre Teilnahme an dieser
Eröffnungsveranstaltung verhindert. Sie haben es sich aber nicht nehmen lassen, hierher zu kommen und sind deshalb unmittelbar von der Innenministerkonferenz hierher geflogen, im Anschluss an diese Veranstaltung
müssen sie wieder dorthin. Dieser hohe persönliche Einsatz verdient besondere Anerkennung, und wir freuen uns deshalb um so mehr, dass Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister, heute persönlich bei uns sind. Als
Vertreter des Bundesministeriums der Justiz begrüße ich sehr herzlich den Staatssekretär Dr. Geiger. Sie, sehr geehrter Herr Dr. Geiger, werden heute für die verhinderte Bundesministerin der Justiz ein
Grußwort an uns richten. Ich freue mich, dass Sie es möglich machen konnten zu uns nach München zu kommen, obwohl in Berlin in dieser Woche für den Bereich der Justiz mit der heute anstehenden Beschlussfassung des
Kabinetts zur Schuldrechtsreform, den in dieser Woche geplanten abschließenden Beratungen der ZPO-Novelle im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und einer regulären Sitzungswoche des Deutschen Bundestages eine
schon fast überbordende Terminsfülle herrscht. Herzlich willkommen sind uns die heute persönlich anwesenden Ministerinnen der Justiz des Saarlandes, Frau Ministerin Spoerhase-Eisel, und Sachsen-Anhalts, Frau
Ministerin Schubert, und der Minister der Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herr Minister Sellering. Wie die Justiz reformiert und vor allem modernisiert werden kann, wird seit einiger Zeit wieder
verstärkt diskutiert. Die die ordentliche Gerichtsbarkeit betreffende ZPO-Novelle ist dafür nur ein aktuelles Beispiel. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dankbar, dass ihr eine weitere umfassende Änderung der
Prozessordnung mit weiteren strukturellen Eingriffen im Gefolge der vom Bundesministerium der Justiz Anfang letzten Jahres auf den Weg gebrachten ZPO-Novelle – jedenfalls nach dem jetzigen Stand der Dinge - erspart
bleibt. Die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen mit dem 6. VwGOÄndG zeigen, dass legislative Eingriffe in die gewachsene Struktur des Prozessrechts einer Gerichtsbarkeit sehr sorgfältig geprüft werden
müssen. Denn manche unerwünschte Auswirkungen zeigen sich häufig in vollem Umfang erst nach einigen Jahren der praktischen Anwendung des neuen Prozessrechts. Müssen dann aber Fehlentwicklungen konstatiert werden,
sind diese um so schwerer wieder zu korrigieren. Bis heute ist eine abschließende Bewertung des 6. VwGOÄndG nicht sinnvoll, weil die Entwicklung der damit eingeleiteten Strukturveränderungen für die
Verwaltungsgerichtsbarkeit noch nicht abgeschlossen ist. Neben unzweifelhaften positiven Effekten, wie die Stärkung der ersten Instanz, die Entlastung der Berufungsgerichte und die Verkürzung der Gesamtdauer
verwaltungsgerichtlicher Verfahren, zeigen sich auf der anderen Seite als Folge des 6. VwGOÄndG strukturelle Verwerfungen im Gesamtgefüge der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wie diese bewältigt werden können, ist
bislang unklar; die aktuellen Vorschläge zur Novellierung der VwGO können hier nur in Teilbereichen eine Lösung bieten. Wie eine - namentlich von der Politik immer wieder geforderte - modernisierte Justiz
insgesamt künftig aussehen wird, ist heute noch nicht überschaubar. Der Einfluss der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien kann und wird nicht ohne tiefgreifende Auswirkungen auf die Gerichte und die
Arbeit jedes einzelnen Richters bleiben. In Ansätzen ist dies bereits heute erkennbar, auch wenn die Strukturen in den Gerichten – auch denen der Verwaltungsgerichtsbarkeit - noch längst nicht die notwendigen
Veränderungen in ihrer ganzen Breite und Tragweite berücksichtigt haben. Dabei geht es nicht allein um die Anschaffung moderner Kommunikationsmittel in der Justiz. Ein Computer am Arbeitsplatz ist für sich genommen
noch kein Zeichen von Modernität. Dazu bedarf es weit mehr. Unerlässlich ist auch die Bereitschaft sich auf moderne Strukturen und die damit notwendigerweise verbundenen Veränderungen für die eigene Arbeit
einzulassen. Dies ist eine Herausforderung auch und gerade für die in den Gerichten tätigen Richterinnen und Richter. Solche Strukturen können sich aber nur in einer Atmosphäre der Offenheit und Transparenz
entwickeln. Kreativer Umgang mit verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, die Entwicklung effizienterer Methoden der Verfahrensdurchführung und Erledigung, auch in Zusammenarbeit mit dem nichtrichterlichen Bereich,
werden sich nur dort einstellen und nachhaltige positive Ergebnisse bringen, wo Experimente gefördert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu ermutigt werden, auch neue Wege zu versuchen und wo Engagement über die
bloße Pflichterfüllung hinaus erkennbar als ausdrücklich gewünscht anerkannt und gefördert wird. Gerade im richterlichen Bereich lässt sich mit dienstlichen Weisungen, dem Prinzip von Befehl und Gehorsam, praktisch
nichts bewirken. Für die Effizienz eines Gerichtes, für seine Leistungsfähigkeit, ist die Motivation jedes einzelnen Mitarbeiters entscheidend. Wenn Richterinnen und Richter nur noch das erledigen, wozu sie
dienstlich unumgänglich verpflichtet sind oder wozu sie sich mit Rücksicht auf die Verfahrensbeteiligten und deren Anspruch auf ein ordnungsgemäßes zügiges Gerichtsverfahren verpflichtet fühlen, ansonsten aber jedes
weitergehende Engagement und Interesse verloren haben ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte den berechtigten und gestiegenen Erwartungen an ihre Leistungsfähigkeit in einer modernen Gesellschaft gerecht werden
können. Dem gesetzlichem Auftrag, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, können Gerichte mit derartig demotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade unter den Rahmenbedingungen einer modernisierten Justiz kaum
hinreichend nachkommen. Es wäre deshalb sehr wünschenswert, wenn die in der Justiz Verantwortlichen auf allen Ebenen viel stärker als bisher einen möglichst offenen Führungsstil praktizierten und das Engagement und
die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an gerichtsinternen Abläufen und Entscheidungen soweit wie möglich aktiv förderten und unterstützten. Offene und transparente Strukturen in den Gerichten wäre
die beste Einladung an die dort Tätigen sich mehr als bisher für das Ganze zu engagieren, auch wenn dies mit zusätzlicher Arbeit verbunden ist. Der Effekt für die Leistungsfähigkeit der Gerichte wäre beachtlich.
Sich um solche Strukturen zu bemühen, ist eine Aufgabe, für die einzusetzen sich lohnt. Neben der Notwendigkeit einer modernen Personalführung werden die im Bereich der Verwaltung angestellten Überlegungen zur
Modernisierung von Staat und Verwaltung nicht ohne erhebliche Auswirkungen auf die Justiz im Allgemeinen und die richterliche Arbeit im Besonderen bleiben. Vielen dürfte dies immer noch nicht hinreichend klar sein.
Welche Konsequenzen sich aus dem Neuen Steuerungsmodell für die Gerichte ergeben werden, ist kaum absehbar. Bislang zeichnet sich die Situation durch eine vielfältiges, nur wenig koordiniertes Experimentieren auf
den verschiedenen Feldern aus. Es reicht aber schon ein oberflächlicher Blick um zu erkennen, dass in diesen Reformbemühungen zwar viele Chancen stecken, aber auch erhebliche Risiken für die richterliche Tätigkeit.
Einen allgemeinen Konsens darüber, was wünschenswert und machbar ist, gibt es noch lange nicht. Ein Schwerpunkt des 13. Deutschen Verwaltungsrichtertages liegt deshalb auf diesen Fragen. Der BDVR wird aber auch
in seiner sonstigen Arbeit sich intensiv um die damit zusammenhängende Problematik mit ihren verschiedenen Facetten kümmern. Ich kann Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen nur ermuntern, sich an dieser
verbandsinternen Diskussion möglichst zahlreich und engagiert zu beteiligen. Ihre Meinung ist dem Verband wichtig; ihre Bereitschaft sich zu engagieren trägt zu einer effektiven Verbandsarbeit und damit zur Wahrung
ihrer aller Interessen wesentlich bei. Als obersten Repräsentanten der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüße ich sehr herzlich den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Herrn Dr. Franßen. Mein herzlicher Gruß
gilt auch Ihnen, Herr Hien, als Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts. Ich begrüße weiter sehr herzlich die Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshöfe der Länder, die heute
zahlreich erschienen sind, und die Vertreter des öffentlichen Interesses, an ihrer Spitze den Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht, Herrn Dr. Dellmann. Ein ganz besonderer Dank gilt Ihnen, Herr
Prof. Dr. Wittmann. Sie haben als Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Ausrichtung dieses Verwaltungsrichtertages in jeder Hinsicht umfassend unterstützt und gefördert. Außerdem haben Sie
sich noch bereit gefunden, zu einem wichtigen justizpolitischen Thema in einem Arbeitskreis ein Referat zu halten. Weiterhin begrüße ich herzlich den Richter des Bundesverfassungsgerichts Sommer. Aus dem Kreis
der übrigen Gerichtsbarkeiten begrüße ich besonders den Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts, Herrn Gummer. Aus dem Deutschen Bundestag begrüße ich das Mitglied des Rechtsausschusses, Herrn
Dr. Gehb. Weiterhin begrüße ich den Vorsitzenden des Rechtsausschusses der Bremischen Bürgerschaft, Herrn Isola. Von den Parlamentariern im Bundestag und in den Landtagen wünschen wir uns eine intensivere
Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren und bei sonstigen justizpolitisch relevanten Vorgängen. Es gibt dafür durchaus positive Beispiele, wie gerade jüngst in Bremen, wo die Richterverbände zu den dortigen
Überlegungen des Senators für Justiz für eine Neuordnung der Fachgerichtsbarkeiten in Bremen Gelegenheit erhalten haben, dem Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft ihre Position vorzutragen. Dies ist aber
beileibe nicht die Regel. Oftmals erfährt der BDVR erst sehr spät oder nach Abschluss der Beratungen aus den Medien von bestimmten Entwicklungen. Oftmals ist es dann zu spät, um qualitative Mängel eines
Gesetzgebungsvorhabens, insbesondere solche rechts-technischer Natur ohne besondere justizpolitische Bedeutung, noch zu korrigieren. Eine frühzeitige Information und Einbindung der Richterverbände könnte helfen,
solche Mängel zu vermeiden. Die Richterverbände hätten dann auch mehr als bisher den Eindruck, von allen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen hinreichend ernst genommen und respektiert zu werden. Ihnen,
Frau Bürgermeisterin Dr. Burkert, gilt unser Dank für die freundliche Aufnahme in der Landeshauptstadt München. Sie werden heute ein Grußwort für den leider wegen eines anderen unabweisbaren Termins
verhinderten Oberbürgermeisters an die Teilnehmer der Verwaltungsrichtertages richten. Ich bin davon überzeugt, dass die Teilnehmer der Verwaltungsrichtertages auch die Gelegenheit haben und nutzen werden, die
vielfältigen kulturellen Möglichkeiten in der Stadt München zu erleben und zu genießen. Ich begrüße weiterhin die Vertreter der befreundeten Verbände und Organisationen. Zwischenzeitlich konnte die Idee eines
europäischen Dachverbandes der nationalen Verwaltungsrichtervereinigungen in die Realität umgesetzt werden. Deshalb ist es mir eine besondere Freude, die drei Vizepräsidenten der Europäischen
Verwaltungsrichtervereinigung hier in München begrüßen zu können. Herzlich begrüße ich die stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Frau Ilse Schedl. Zum Beamtenbund pflegt der BDVR seit
langem freundschaftliche Kontakte. Ich begrüße weiterhin den Vertreter des Deutschen Richterbundes und den Vertreter des Bundes Deutscher Finanzrichter, die Vertreter der Bundesrechtsanwaltkammer und des Deutschen
Anwaltvereins und die Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes. Seien Sie uns alle herzlich willkommen. Besonders herzlich möchte ich die ausländischen Teilnehmer des Verwaltungsrichtertages begrüßen. Auch
diesmal haben wieder zahlreiche Gäste aus Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen und Schweden den zum Teil weiten Weg zum Verwaltungsrichtertag nicht gescheut. Darüber freuen wir uns besonders. Herzlich
willkommen sind uns die Vertreter der Presse. Der Kontakt mit Ihnen ist uns wichtig, auch wenn wir Ihnen nicht immer die politisch besonders brisante und damit medienwirksame Schlagzeile liefern können. Ihrer Kritik
stellen wir uns selbstverständlich, allerdings erwarten wir auch, dass differenzierte sachlich abgewogene Positionen von Ihnen gleichfalls akzeptiert und entsprechend wiedergegeben werden. Wo nur Reißerisches zählt,
haben wir nichts zu sagen und wollen dies auch nicht. Den Referenten, Moderatoren und Schriftführern der Arbeitskreise gilt abschließend mein herzlicher Gruß und Dank für Ihre Arbeit und Mühe. Besonders herzlich
danken möchte ich den Mitgliedern des Ortsausschusses beim Verwaltungsgericht München. Erst durch Ihren unermüdlichen hohen persönlichen Einsatz ist es überhaupt erst möglich, dass der Verwaltungsrichtertag in
dieser Form stattfinden kann. Besonders für Sie wünsche ich mir, dass dieser Verwaltungsrichtertag zu dem von Ihnen erhofften Erfolg wird. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Über Ihr
zahlreiches Erscheinen freue ich mich besonders. Denn damit dokumentieren Sie in eindrucksvoller Weise, dass der Verwaltungsrichtertag als regelmäßig alle drei Jahre stattfindende Veranstaltung auf Ihr großes
Interesse stößt. Der Veranstalter und alle an der Vorbereitung Beteiligten fühlen sich dadurch in ihrer Arbeit bestärkt und ermutigt. Ich hoffe, dass dieser 13. Deutsche Verwaltungsrichtertag für Sie alle
interessante und erkenntnisreiche Tage bringen wird. In diesem Sinne eröffne ich den 13. Deutschen Verwaltungsrichtertag.
Ergebnisse
Mehr als 900 Verwaltungsrichter und Verwaltungsjuristen beschäftigten sich an drei Tagen in verschiedenen Arbeitskreisen mit aktuellen rechts- und
justizpolitischen Fragen.
Der erste Teil des Arbeitskreises „Justizmanagement und richterliche Unabhängigkeit“, der auf besonders großes Interesse stieß, befasste sich mit der Frage,
ob die derzeitige Zuordnung der Gerichte zu einem Ministerium beibehalten oder durch eine Selbstverwaltung der Gerichtsbarkeit ohne staatliche Beteiligung und Aufsicht ersetzt werden solle.
Die – sehr
kontrovers diskutierte – Forderung nach einer völlig eigenständigen Verantwortlichkeit der Richterschaft ohne jede staatliche Kontrolle führe nach Auffassung des Referenten zu einem Gewaltenmonismus, der dem
Grundgesetz fremd sei. In der Diskussion wurde das Grundanliegen deutlich, die Unabhängigkeit der Richterschaft vor politischer Einflussnahme, aber auch vor ungerechtfertigten berufsständischen Einflüssen zu
sichern. Einigkeit bestand darüber, dass im allgemeinen Interesse vor allem Personalentscheidungen, wie die Ernennung und Beförderung von Richtern, transparent sein müssen. Ob Richterwahlausschüsse – je nach der Art
ihrer Besetzung – dazu positiv beitragen können, war umstritten. Als eine der Möglichkeiten zur Stärkung der Richterschaft sahen viele Teilnehmer eine verbesserte Mitwirkung der mit gewählten Richtern besetzten
Präsidialräte im Rahmen von Personalentscheidungen an.
Im zweiten Teil des Arbeitskreises wurde die Problematik der Einführung des neuen Steuerungsmodells in der Verwaltungsgerichtsbarkeit diskutiert. Dabei
bestand Einvernehmen, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit sich der in letzter Zeit verstärkt geführten Diskussion um Fragen der Qualität in der Justiz stellen muss. Das qualitative Niveau richterlicher Arbeit sei im
Rechtsstaat von elementarer Relevanz, gerade wenn sich – aufgrund eines ständig wachsenden Erledigungs- und Beschleunigungsdruckes – Zielkonflikte ergeben. Vorrang müsse nach dem Verfassungsauftrag der
Rechtsprechung die Effektivität des Rechtsschutzes haben, erst in zweiter Linie dürften die Kosten berücksichtigt werden. Einigkeit bestand auch darüber, dass die Qualitätsdiskussion ausschließlich von den Richtern
selbst geführt werden müsse. Eine Außensteuerung – etwa durch die Ministerialverwaltung – dürfe es unter keinen Umständen geben.
Im Arbeitskreis „Elektrosmog“ standen technische Aspekte im Vordergrund. Drei
naturwissenschaftlich technische Experten erläuterten den Verwaltungsrichtern die fachwissenschaftliche Seite der Problematik. Mittelpunkt der Darstellung bildeten Mobilfunkanlagen, deren hochfrequente Strahlung
nach derzeit herrschender naturwissenschaftlicher Meinung nur thermische Wirkungen – und dies auch erst ab einer bestimmten Intensität der Einwirkung – entfalteten. Pathologische Folgen nicht thermischer
Einwirkungen seien wissenschaftlich nicht belegbar.
Auffällig sei allerdings die Diskrepanz zwischen diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den trotz Einhaltung geltender Grenzwerte der Verordnung über
elektromagnetische Felder tatsächlich beobachteten Beschwerden bei einer Vielzahl von Immissionsbetroffenen, die sich aus Sicht der klassischen Humanmedizin kaum diagnostizieren und therapieren ließen. In diesen
Fällen fehle es heute an einem nachweisbaren Ursache-Wirkung-Mechanismus.
Im Arbeitskreis gab es die Anregung, bei der bevorstehenden Novellierung der Verordnung über elektromagnetische Felder dem
Vorsorgegedanken stärker Rechnung zu tragen.
- Auf ebenfalls reges Interesse stieß der Arbeitskreis „Auswirkungen moderner Informations- und Kommunikationstechnologie auf das Verwaltungsverfahren und das
gerichtliche Verfahren“. Der Arbeitskreis forderte die flächendeckende umfassende Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechniken sowie die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in kürzester Zeit.
Der Gesetzgeber müsse dazu zunächst die notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs erfordere allerdings erhebliche Investitionen in Hard- und Software.
Darüber hinaus müsse Datenschutz und Datensicherung gewährleistet werden.
Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen, sei eine intensive Schulung sowie die Mitwirkung und frühzeitige Beteiligung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Organisationsveränderungen auf allen Ebenen erforderlich.
Der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Kirchhof vertrat im ersten Teil des Arbeitskreises
„Europarecht“ die provokante These: „Europa ist in seinem derzeitigen Zustand nicht verfassungsfähig!“ Verfassung sei das Ergebnis einer Entwicklung gemeinsamer Wertvorstellungen und eines gewachsenen Staatsvolkes.
Daran fehle es noch, so Kirchhof.
Dieser Ansatz löste eine lebhafte Diskussion aus, bei der die Gegenposition lautete, die europäische Verfassung sei nicht Endpunkt, sondern Motor der Integration. Auch beim
engagierten Meinungsaustausch galt der aus Brüsseler Verhandlung meistgehörte Satz: „We agreed to disagree.“
Im Arbeitskreis „Der europäische Grundrechtsschutz und die deutsche Rechtsordnung“ referierte der
Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Er stellte den ausgeprägten nationalen Grundrechtschutz in Deutschland heraus und bedauerte, dass deshalb die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht intensiver ins Blickfeld deutscher Gerichte gelangt sei. Insbesondere kritisierte er, dass das Bundesverwaltungsgericht als einziges oberstes nationales Gericht eines
Mitgliedsstaates der EMRK im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) das Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung auf staatliche Maßnahmen beschränke. Der Referent konstatierte
jedoch insgesamt eine positive Tendenz zur Einbeziehung der EMRK und der Rechtsprechung des EuGHMR in die deutsche Rechtspraxis.
Die Teilnehmer des Arbeitskreises beurteilten die Aussichten des
Grundrechtsschutzes auf europäischer Ebene auch im Hinblick auf die neuen Verfassungen der jungen Demokratien Osteuropas optimistisch.
Der Arbeitskreis „Umweltschutz“ beschäftigte sich in seinem ersten
Teil mit Nutzungskonflikten am Beispiel von Windkraftanlagen, im zweiten Teil mit Problemen des Freizeitlärms.
Die verstärkte Nutzung der Windkraft zur unerschöpflichen und schadstofffreien Energiegewinnung
ist politisch gewollt. Sie wirft aber erhebliche Konflikte mit Naturschutz und Fremdenverkehr auf. Der Arbeitskreis war darüber einig, dass diese Probleme nur durch eine großräumige Planung bewältigt werden können,
es wurde sogar angestrengt, ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren einzuführen.
Dabei werfen sog. Offshore-Windparks besondere noch völlig ungelöste Probleme auf, da insoweit ausreichende
Rechtsgrundlagen fehlen.
Der Referent des Arbeitskreises „Probleme des Freizeitlärms“ forderte eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Regelungswerke zur Beurteilung von Lärm (z.B. TA-Lärm,
Sportanlagenlärmschutzverordnung oder Freizeitlärmrichtlinie). Das sei erforderlich, da man je nach zugrunde gelegter Bestimmung zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Lärmbelastungen komme. Dies
führe zu Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen einzelner Anlagen je nach Einstufung als Sport-, Freizeit- oder Gewerbeanlage.
Einigkeit bestand im Arbeitskreis über die Notwendigkeit in sich abgestimmter
Regelungen für eine praktikable Handhabung. Die diversen Lösungen wurden kontrovers diskutiert.
Erforderlich sei allerdings die verstärkte Beachtung des Gesamtlärms, wenn verschiedene Lärmquellen
nebeneinander bestehen.
Der Arbeitskreis zum Thema „Weitere Notwendigkeit von Sonderrechten in den neuen Bundesländern“ wurde überwiegend von in den neuen Bundesländern tätigen Teilnehmern besucht.
Der Staatssekretär im Thüringer Justizministerium bot in seinem Referat den Teilnehmern eine Bestandsaufnahme des derzeit geltenden Sonderrechts für die neuen Bundesländer und ging darauf ein, welche
Sonderregelungen auch zukünftig noch notwendig sind.
Gegenstand der Diskussion waren insbesondere die Sonderregelungen zum Richteramts- und Besoldungsrecht. Die abgesenkte Besoldung wurde von allen
Teilnehmern wegen der bestehenden haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten noch akzeptiert. Sie müsse aber mit einem klaren Zeitplan angeglichen werden. Noch bestehende Unterschiede im Bereich der Verkehrswegeplanung
sollten an den geltenden Rechtsschutzmöglichkeiten im Interesse einer Rechtseinheit angepasst werden.
Die Teilnehmer stimmten darin überein, dass einheitliches Recht einen gewichtigen Beitrag zur Vollendung
der inneren Einheit leisten wird, dass aber vor allem im Bereich des Wirtschaftsrechts Sonderregelungen noch längere Zeit unverzichtbar bleiben werden.
Der Arbeitskreis „Sozialhilferecht“ befasste sich mit
dem ganz praktischen Problem, dass Sozialhilfe nicht für die Vergangenheit gewährt werden darf, Entscheidungen aber gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Einigkeit bestand darüber, dass dieser Konflikt nicht auf
dem Rücken der Hilfesuchenden ausgetragen werden dürfe. In rechtsdogmatischer Hinsicht herrschte große Unsicherheit. Eine Lösung könne aber das demnächst in Kraft tretende Sozialgesetzbuch IX bieten, das für die
Rehabilitationsleistungen die Erstattung von Leistungen für die Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
Im Arbeitskreis „Kommunalrecht“ war Thema die erwerbswirtschaftliche
Betätigung der Gemeinden. Der Arbeitskreis stellte übereinstimmend fest, dass eine gewinnorientierte Tätigkeit der Gemeinden unzulässig ist. Schwierig sei allerdings die Abgrenzung zu der zulässigen, vom
öffentlichen Zweck gedeckten wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden. Von Bedeutung sei diese Grenzziehung vor allem deshalb, weil sich Entscheidungen in gemeindlichen Unternehmen privater Rechtsform weitgehend
der demokratischen Steuerung und Kontrolle durch Gemeindegremien entziehen und die Aufsichtsbehörden meist untätig blieben. Insofern sah der Arbeitskreis ein dringendes Bedürfnis nach
verwaltungsgerichtlicher Kontrolle.
In einem weiteren Arbeitskreis wurde die Reform des „Staatsangehörigkeitsrechts“, durch die das Abstammungsprinzip für Kinder ausländischer Eltern mit verfestigtem
Aufenthaltsrecht um das Territorialprinzip erweitert worden ist, diskutiert. Zudem wurde eine Anspruchseinbürgerung für nicht von dieser Regelung Betroffene bereits nach einem Aufenthalt von 8 (statt früher 15)
Jahren in Deutschland vorgesehen.
Das gesetzgeberische Ziel, die Einbürgerungsquote zu erhöhen, ist mit der Reform erreicht worden. Unter den Teilnehmern bestand Einverständnis darüber, dass die Einbürgerung
nach neuem Recht nicht am Ende des Integrationsprozesses stehen könne, sondern ein Element im Prozess der Integration darstelle.
Allerdings werfe die Reform für die Verwaltungsgerichte eine Vielzahl von
Problemen auf. Noch nicht geklärt seien z.B. die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die doppelte Staatsangehörigkeit möglich sei. Das gleiche gelte für die Standards beim Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
und der Verfassungstreue.
Pressereaktionen (Auswahl)
Verwaltungsrichter gegen Änderung des Asylrechts
Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat zügigere Asylverfahren gefordert, jede Verfassungsänderung
aber entschieden abgelehnt. Das Grundgesetz schreibe die Kontrolle von Asylentscheidungen durch Gerichte vor, sagte der Vorsitzende Hans-Jörg Lieberoth-Leden zum Abschluss des Deutschen Verwaltungsrichtertages am
Freitag in München. Diese Rechtsweggarantie sei eine grundlegende Errungenschaft des Rechtsstaates. Es sei auch nicht ansatzweise erkennbar, welche Gremien an Stelle der Verwaltungsgerichte die
Behördenentscheidungen kontrollieren könnten und worin der Effizienzgewinn liege.
Aber auch die Verwaltungsrichter wünschten zügigere Asylverfahren, betonte Lieberoth-Leden. Jahrelange Verfahren seien weder
den Betroffenen noch dem Rechtsstaat zuträglich. Hilfreich wäre eine frühere umfangreiche Aufklärung aller Sachverhalte durch Zeugenbefragungen und Einholung von Auskünften. Das würde später die Verwaltungsgerichte
entlasten. Auch müssten die Gerichte mit genug Personal und Sachmitteln ausgestattet werden. Durch weitere Verkürzung von Fristen sei dagegen keine Beschleunigung mehr erreichbar, so Lieberoth-Leden. Sie wäre zudem
verfassungsrechtlich bedenklich. Nicht zu rechtfertigen wäre es auch, Asylprozesse allen anderen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten vorzuziehen.
Frankfurter Rundschau vom 12./13. 05. 2001
Immer mehr Klagen gegen Mobilfunkanlagen
Der Ausbau der Mobilfunk-Netze stellt die deutschen Verwaltungsrichter vor neue Herausforderungen. „Die Zahl der Klagen von Nachbarn gegen
Mobilfunk-Sendeanlagen nimmt zu“, sagte Verwaltungsrichter Hans-Jörg Lieberoth-Leden vor Beginn des 13. Deutschen Verwaltungsrichtertages in München. In den Verfahren müssten die Richter immer wieder feststellen,
dass Experten oft unterschiedliche Meinungen vertreten und ihre Gutachten sich widersprechen.
Durch den Ausbau des Mobilfunk-Netzes nehme die auf den Menschen einwirkende Strahlungsleistung hochfrequenter
elektromagnetischer Felder gegenüber den vergangenen Jahrzehnten überproportional zu, berichtete das Münchner Ingenieurbüro für Radarmesstechnik von Professor Günther Käs. In dessen Thesenpapier, das den Richtern
eine bessere fachliche Einschätzung ermöglichen sollte, hieß es weiter: „An vielen Orten besteht dabei der Verdacht, dass die Unversehrtheit des menschlichen Lebens nicht mehr im wünschenswerten und möglichen Umfang
gewährleistet ist.“ Die Grenzwerte in Deutschland für den Personenschutz in elektromagnetischen Feldern zählen zu den höchsten der Welt, betonte der Experte. In den vergangenen Jahren hätten Länder wie die Schweiz
oder Italien ihre Grenzwerte um das 100-fache gesenkt. Andere Länder hätten Vorsorgewerte eingeführt, die sogar noch tiefer liegen. Sie hätten damit auf Hinweise reagiert, dass neben der Wärmewirkung auch andere
Mechanismen den Menschen beeinflussen können. Ein Absenken der Grenzwerte um das 100- bis 1000-fache würde die technischen Belange kaum tangieren.
Süddeutsche Zeitung vom 10. 05. 2001
Demokratie kann man nicht von oben verordnen
Kirchhof warnt vor EU-Verfassung
Der Staatsrechtsexperte und Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hat die Bundesregierung davor gewarnt,
ihr Projekt einer EU-Verfassung zu forcieren. „Demokratie kann man nicht von oben verordnen“, sagte der Staatsrechtsprofessor von der Universität Heidelberg vor dem Verwaltungsrichtertag in München. Zuerst müsse es
ein europäisches Staatsvolk geben, mit handlungsfähigen Parteien und grenzüberschreitender Öffentlichkeit. Erst dann habe eine europäische Verfassung eine Chance.
Es genüge die bloße Fortentwicklung der
EU-Verträge, um die Zuständigkeiten der Union deutlicher abzugrenzen und die EU-Institutionen – vor allem die Kommission – demokratischer auszugestalten. Eine EU-Verfassung berge dagegen das Risiko, die Verfassungen
der Mitgliedsstaaten zu beschädigen, so Kirchhof: Das Europarecht unterliege den Bindungen des Grundgesetzes, das den Bundestag bei der Ratifikation und die Behörden beim Vollzug zur Beachtung von Grundrechten und
Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Dies hatte 1993 das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil ausdrücklich festgelegt. Damit wäre es aber vorbei, so Kirchhof, wenn die EU mit einer Verfassung über eine
eigenständige Legitimationsgrundlage verfüge.
Skeptisch steht Kirchhof auch der Grundrechtecharta gegenüber: Auch jetzt schon sei die EU an die europäische Menschenrechtskonvention und an die
Grundrechtsstandards der Mitgliedsstaaten gebunden. Dies habe den entscheidenden Vorteil, dass man gegenüber neuen Grundrechtsentwicklungen offen bleibe. Vor allem die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten
hätten sich teilweise demokratische Errungenschaften erkämpft. Diese dürften nicht entmutigt werden, indem man sie dem festgelegten Minimalkonsens der Grundrechtecharta unterwirft.
Eine EU-Verfassung muss man
in ganz Europa zur Abstimmung stellen: Ob die Regierungen ein solches Projekt durch die Zustimmung aller Staatsvölker aufs Spiel setzen, hält Kirchhof indes für fraglich. Dieses Risiko zu scheuen, sei aber aus
demokratischer Sicht „unerträglich“. Kirchofs Appell: „Lassen Sie uns nicht vor lauter Faszination an Europa die Demokratie aufgeben.“
Handelsblatt vom 11./12. 05. 2001
ddp Nachrichtenagentur
Die Beschleunigung von Verfahren bei den Verwaltungsgerichten ist nach den Worten von Innenminister Günther Beckstein (CSU) ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung.
Besonders in Asylsachen seien schnelle Verfahren dringend geboten, sagte der Minister am Mittwoch bei der Eröffnung des 13. Deutschen Verwaltungsrichtertages in München. Nur 15 Prozent der Antragsteller beriefen
sich zu Recht auf politische Verfolgung oder erhielten zumindest vorübergehend Abschiebeschutz. Das bedeute, dass die meisten das Asylrecht missbräuchlich in Anspruch nähmen, um zumindest einen Aufenthalt auf Zeit
zu erreichen. Nur wenn die Anerkennungsverfahren so zügig wie möglich durchgeführt würden, könnten entsprechende Anreize vermindert werden, betonte Beckstein. Nach seinen Worten konnte Bayern im Jahr 2000 im
erstinstanzlichen Asylhauptsacheverfahren auf eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer von unter einem Jahr verweisen. Insgesamt habe die durchschnittliche Dauer von Hauptsacheverfahren vor bayerischen
Verwaltungsgerichten von 12,5 Monaten im Jahr 1999 auf 11,3 Monate im vergangenen Jahr gesenkt werden können, teilte der Minister mit. Eine moderne Personalführung bei den Verwaltungsgerichten forderte der
Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Hans-Jörg Lieberoth-Leden, ein. Richter müssten sich auf moderne Strukturen und die damit verbundenen Veränderungen für die eigene Arbeit einlassen. Um die
Gerichte effizienter zu machen, müssten sie ermutigt werden, auch neue Wege zu gehen. Engagement über die bloße Pflichterfüllung hinaus müsse anerkannt und gefördert werden, sagte Lieberoth-Leden. Um den gestiegenen
Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der Gerichte gerecht zu werden, sei es zudem nötig, dass sich Richter auch mit justizpolitischen Fragestellungen beschäftigten. Recht sei nicht unpolitisch und könne es in einem
demokratischen Rechtsstaat auch nicht sein, betonte Lieberoth-Leden.
Der Deutsche Verwaltungsrichtertag findet seit 40 Jahren alle drei Jahre statt. Richter, Hochschullehrer, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte
und Politiker informieren und diskutieren über neueste Rechtsentwicklungen. In diesem Jahr stehen die Justizreform und die Auswirkungen der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft im Mittelpunkt der
dreitägigen Veranstaltung. Weitere Schwerpunktthemen sind das zusammenwachsende Europa und die Frage nach einer Europäischen Verfassung. Darüber hinaus tauschen die Experten in Arbeitskreisen ihre Erfahrungen zum
Staatsangehörigkeitsrecht und zum Sozialhilferecht aus. Am Donnerstag steht ein Forum zum Thema Asyl und Zuwanderung auf dem Programm.
ddp Nachrichtenagentur vom 9. 5. 2001
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