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Kleiner Verwaltungsgerichtstag, 4. - 5. Juni 2009, Kassel
Der Verein Deutscher Verwaltungsgerichtstag im BDVR lädt ein nach Kassel in den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu einer
Fortbildungsveranstaltung:
Donnerstag, 4. Juni 2009, 14:00 Uhr
Begrüßung durch den Hausherrn, Herrn Präsidenten Wolfgang Reimers, und den BDVR-Vorsitzenden Dr. Christoph Heydemann
Das deutsche öffentliche Recht als Muster für andere Länder?
Staatssekretär Lutz Diwell, Bundesministerium der Justiz Präsident des Obersten Gerichts Georgiens Konstantine Kublashvili
Präsident des Verwaltungsgerichts Armeniens Tigran Mukutschjan Programmleiter (Dtsch. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) Zeno Reichenbecher
Referate und Aussprache
Spaziergang durch den Park Wilhelmshöhe mit anschließendem Abendessen (fakultativ)
Freitag, 5. Juni 2009, 9:00 Uhr
Einwirkungen des Europarechts auf die verwaltungsgerichtliche Praxis
Prof. Dr. Stefan Kadelbach, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main) Richter am BVerwG Prof. Dr. Ingo Kraft (zum Referenzgebiet Ausländerrecht)
Richter am HessVGH Werner Bodenbender (zum Referenzgebiet Umweltrecht) Hauptreferat und Koreferate mit Aussprache
14:00 Uhr Sind Sozialrichter anders als Verwaltungsrichter? Richterin am BSG Dr. Elke Roos Richter am LSG Essen Hans-Peter Jung, Vorsitzender
des Bundes Deutscher Sozialrichter Richter am SG Andreas Hofmann (einst am VG, derzeit am LSG Darmstadt) Vorsitzender Richter am VG Dr. Christoph Heydemann, Vorsitzender des BDVR
Podiumsdiskussion mit Aussprache
ca. 15:30 Uhr Besichtigung des Museums Schloss Wilhelmshöhe - Gemäldegalerie Alte Meister, Antikensammlung, Graphische Sammlung (fakultativ)
Die Tagung richtet sich an Mitglieder im BDVR / Deutscher Verwaltungsgerichtstag e.V. und den angeschlossenen Verwaltungsrichtervereinen.
Sie findet statt im Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel (Telefon 0561 / 10 07 – 0). Die Teilnehmerzahl ist auf
50 Personen begrenzt. Die Absage der Tagung bei zu geringer Nachfrage und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Für die Fortbildungstagung selbst wird kein Beitrag erhoben. Für ihre Verpflegung und
die Unterkunft müssten Sie selbst aufkommen, auch für Eintrittsgelder ins Museum.
Kleiner Verwaltungsgerichtstag, 13. Juni 2008, München
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