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© Verwaltungsgerichtstag e.V. - Johann Oswald 01.12.2011

 

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Kleiner Verwaltungsgerichtstag, 4. - 5. Juni 2009, Kassel

Der Verein Deutscher Verwaltungsgerichtstag im BDVR lädt ein nach Kassel in den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu einer Fortbildungsveranstaltung:  

Donnerstag, 4. Juni 2009, 14:00 Uhr

Begrüßung durch den Hausherrn, Herrn Präsidenten Wolfgang Reimers, und den BDVR-Vorsitzenden Dr. Christoph Heydemann 

Das deutsche öffentliche Recht als Muster für andere Länder?

Staatssekretär Lutz Diwell, Bundesministerium der Justiz
Präsident des Obersten Gerichts Georgiens Konstantine Kublashvili
Präsident des Verwaltungsgerichts Armeniens Tigran Mukutschjan
Programmleiter (Dtsch. Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) Zeno Reichenbecher 

Referate und Aussprache

Spaziergang durch den Park Wilhelmshöhe mit anschließendem Abendessen (fakultativ) 

Freitag, 5. Juni 2009, 9:00 Uhr

Einwirkungen des Europarechts auf die verwaltungsgerichtliche Praxis

Prof. Dr. Stefan Kadelbach, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)
Richter am BVerwG Prof. Dr. Ingo Kraft (zum Referenzgebiet Ausländerrecht)
Richter am HessVGH Werner Bodenbender (zum Referenzgebiet Umweltrecht)
Hauptreferat und Koreferate mit Aussprache

14:00 Uhr
Sind Sozialrichter anders als Verwaltungsrichter?
Richterin am BSG Dr. Elke Roos
Richter am LSG Essen Hans-Peter Jung, Vorsitzender des Bundes Deutscher Sozialrichter
Richter am SG Andreas Hofmann (einst am VG, derzeit am LSG Darmstadt)
Vorsitzender Richter am VG Dr. Christoph Heydemann, Vorsitzender des BDVR

Podiumsdiskussion mit Aussprache

ca. 15:30 Uhr
Besichtigung des Museums Schloss Wilhelmshöhe - Gemäldegalerie Alte Meister, Antikensammlung, Graphische Sammlung
(fakultativ)

Die Tagung richtet sich an Mitglieder im BDVR / Deutscher Verwaltungsgerichtstag e.V. und den angeschlossenen Verwaltungsrichtervereinen.

Sie findet statt im Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel (Telefon 0561 / 10 07 – 0). Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt. Die Absage der Tagung bei zu geringer Nachfrage und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Für die Fortbildungstagung selbst wird kein Beitrag erhoben. Für ihre Verpflegung und die Unterkunft müssten Sie selbst aufkommen, auch für Eintrittsgelder ins Museum.
 

Kleiner Verwaltungsgerichtstag, 13. Juni 2008, München

 

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